Das Heizungsgesetz wurde Ende September 2023 in abgeschwächter Form verabschiedet. Was bedeutet das für energetische Sanierungen? Fünf Tipps.

 

Erster Tipp: Erst die Gebäudehülle analysieren

Bei der Wahl einer neuen Heizung, sollte man die Reihenfolge einhalten und sich zunächst die Gebäudehülle anschauen, daraus den Wärmebedarf ableitet und im dritten Schritt eine passende Heizungsart sowie unter Umständen weitere Sanierungsmaßnahmen auswählen. Es macht keinen Sinn beispielsweise eine Wärmepumpe auf die Gefahr hin einzubauen, dass die vorhandenen Heizkörper zu wenig Fläche zum Abgeben der Wärme bieten. Eine professionelle Planung kann zum Schluss kommen, dass zunächst die Heizkörper ausgetauscht werden sollten oder eine Hybridheizung die bessere Wahl ist.

Zweiter Tipp: Energieverbrauch und Gebäudezustand bestimmen

Ein Gebäude-Energieausweis gibt Auskunft über die Qualität der Immobilie und die Energieeffizienzklasse (A bis H). Ist kein Ausweis vorhanden, ist die Anlage 10 des Gebäudeenergie-Gesetzes hilfreich. Hier kann man den Verbrauch pro Wohnquadratmeter aus den tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden Energie berechnen – auf Basis etwa des eigenen jährlichen Gas- oder Ölverbrauchs. So kann jeder sein Haus einfach einstufen. In Zusammenarbeit mit einer Architektin oder einem Energieberater lässt sich erarbeiten, ob die Gebäudehülle verbessert werden kann, Fenster ausgetauscht oder Dächer gedämmt werden sollten.

Dritter Tipp: Sanierungsfahrplan erstellen

Gebäude werden meistens saniert, wenn es einen Besitzerwechsel gibt. Sind Kinder oder Enkel in der Familie, die die Immobilie übernehmen wollen, kann man mit ihnen gemeinsam einen Sanierungsplan entwickeln, der die Interessen beider Generationen berücksichtigt. Hierbei sollte man Profis wie Energieberater oder spezialisierte Architekten hinzuziehen. Vielleicht ist es sinnvoll, parallel im Haus Barrieren abzubauen oder die Einbruchssicherheit zu erhöhen.

Vierter Tipp: Fördermittel beantragen

Es gibt für Heizungstausch, Sanierung und Energieberatung verschiedene Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Die staatliche Förderbank KfW vergibt beispielsweise Kredite über maximal 150.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,35 Prozent, gekoppelt mit Tilgungszuschüssen von bis zu 45 Prozent (Stand: November 2023). Ferner sind Anfang 2024 weitere Fördermittel für Bestandsanierungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ geplant. Diese sollen eine Einkommenskomponente enthalten. Gut zu wissen: Im Gegensatz zu einem Energieberater kann ein Energieeffizienzfachmann Fördermittel für anstehende Sanierungsvorhaben beantragen.

Fünfter Tipp: Mehrere Angebote einholen

Wichtig ist es, mehrere Angebote von Handwerkerfirmen einzuholen. Die Erfahrung lehrt, dass für die gleiche Arbeit oft unterschiedliche Preise aufgerufen werden. Weil der Neubau stockt, ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2024 wieder mehr Handwerkerfirmen Arbeiten in Bestandsgebäuden übernehmen. Während der zurückliegenden drei Jahre war es sehr schwer, Fachfirmen für Sanierung und Heizungstausch zu finden. Die Sanierungsquote liegt in Deutschland bei 0,6 Prozent und ist zuletzt aufgrund der höheren Bau- und Materialkosten gesunken. Experten meinen, dass eine Quote von 2 Prozent sinnvoll wäre. Das heißt, dass jedes Jahr etwa zwei Prozent der Bestandsgebäude saniert müssten.