Mit Mini-Solaranlagen, die zum Beispiel am Balkon angebracht werden, können Mieter und Eigentümer ihre Energiekosten senken. Was bei der Installation zu beachten ist.
Die zuletzt stark gestiegenen Strompreise sowie die Bestrebungen erneuerbare Energien auszubauen, haben zu einem Boom kleiner Photovoltaik-Anlagen geführt. Jeder kann diese auf der Terrasse, seinem Balkon oder im Garten installieren. Man benötigt dazu ein oder zwei handelsübliche Solarmodule, die jeweils zwischen 500 und 700 Euro kosten sowie einen integrierten Mikro-Wechselrichter für die Umwandlung des erzeugten Gleichstroms in haushaltsüblichen Wechselstrom, der über die Steckdose in das Haushaltsnetz eingespeist wird.
Anlagen müssen angemeldet werden
Elektronikmärkte, Handelsplattformen und Handwerksbetriebe haben Solarmodule im Angebot. Manche Kommunen unterstützen den Einbau finanziell. Wer eine Balkonsolar-Anlage anschließt, muss sie anmelden. Einmal beim örtlichen Netzbetreiber, zum anderen bei der Bundesnetzagentur. Bei einem Umzug können die Module mit vergleichsweise wenig Aufwand demontiert und in der neuen Bleibe eingebaut werden. Wegen der Abrechnung muss der Haushalt über digitale Stromzähler verfügen. Da bis 2032 alle Gebäude auf diese neue Technik umgerüstet werden müssen, berechnen die Messdienstleister hierfür in der Regel nichts. Mieter sollten dies mit ihren Vermietern abstimmen, damit bei einem Termin die Zähler aller Wohnungen umgerüstet werden.
Die Erträge aus dem selbst gewonnenen Strom sind zwar nicht sehr hoch, aber immerhin lassen sich dadurch bei einem Zwei-Personen-Haushalt pro Jahr etwa 150 Euro einsparen. Damit hat sich eine Anlage aus zwei Modulen nach ungefähr sechs Jahren amortisiert.
Überschüssiger Strom fließt ins öffentliche Stromnetz
Für diese Mini-Kraftwerke lohnt es sich nicht, eine Batterie anzuschließen, in der der überschüssige Strom gespeichert werden könnte. Der an sonnreichen Tagen überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist. Eine extra Vergütung gibt es bei diesen geringen Mengen nicht. Wer stromintensive Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner und Backofen gezielt während der Sonnenstunden anschaltet, erzielt unter Umständen eine größere Ersparnis, weil er dann mehr Eigenstrom konsumiert und weniger überschüssige Energie einspeisen muss.
Je nach Aufstellungsort, Neigung und möglicher Verschattung im Laufe des Tages liefern Anlagen mit zwei Modulen eine Leistung zwischen 450 und 600 Kilowattstunden Strom pro Jahr.
Dürfen Vermieter die Installation verbieten?
Das Amtsgericht Stuttgart hatte 2021 in einem Fall entschieden, dass der Vermieter die Installation nicht verbieten kann, sofern die Anlage fachgerecht installiert ist. In diesem Rechtsfall stand die Anlage allerdings auf dem Balkon. Werden die Module, was man häufig sieht, an der Brüstung montiert, nicht zuletzt um möglichst viel Sonnenlicht zu erhaschen, kann sich die Lage anders darstellen. Denn die Außenseite des Balkons zählt zur Gebäudehülle, die nicht einfach verändert werden darf. Auf alle Fälle sollten Mieter vorab mit ihren Vermietern sprechen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte künftig entscheiden. Es könnte durchaus sein, dass dem Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang gewährt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2021 deutlich gemacht, dass dem Klimaschutz in allen Belangen eine höhere Priorität einzuräumen ist.
Gleiches gilt für Wohnungseigentümer. Stehen die Module auf dem Balkon ist dagegen nichts zu sagen. Sind sie über der Brüstung installiert, sollte die Eigentümergemeinschaft hierfür vorab ihre Zustimmung geben.