Service für Insolvenzverwalter
Ebenso wie 11 Amtsgerichte, vertrauen uns auch duzende von Insolvenzverwaltern, sodass die Xcorp Immobilien GmbH mit folgenden Aufgaben regelmäßig betraut wird:
– Die Erstellung von Verkehrswertgutachten im Rahmen von Verkäufen durch den Insolvenzverwalter zur Vorlage beim Insolvenzgericht oder in der Gläubigerversammlung. Die Begutachtung bezieht sich auf
- Gewerbeimmobilien
- Einfamilienhäusern
- Mehrfamilienhäusern
- Eigentumswohnungen
und kann je nach Kapazitäten und Unterlagenzurverfügungstellung sehr kurzfristig, d. h. binnen zehn bis 14 Tagen erfolgen.
Des Weiteren führt Herr Pásztor, ähnlich wie bei der Zwangsverwaltung, für Insolvenzverwalter Beschlagnahmen und Bestandsaufnahmen für Insolvenzverwalter durch, um festzustellen, ob es ratsam ist die Immobilie ggf. aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben. In einer Vielzahl von Fällen sind sich, in Ermangelung entsprechender zeitlicher Rahmen, die Insolvenzverwalter gar nicht entsprechender Haftungsprobleme bewusst, wie z. B. bei einem leer stehenden Objekt, bzgl. wessen die Gebäudeversicherung nicht auf den Leerstand hingewiesen wird und durch den Insolvenzverwalter nicht die gemäß Versicherungsvertragsbedingungen für diesen Fall notwendigen wöchentlichen oder gar täglichen Begehungen durchgeführt werden, was im Schadensfall dann zu einem Ausschluss der Regulierungsleistung durch die Gebäudeversicherung führen kann. Gleiches gilt für das „Übersehen“ von z. B. der Nutzung von Wohnraum, der zu Wohnzwecken überhaupt nicht genehmigt ist (ausgebautes Dachgeschoss). Hier drohen neben zivilrechtlichen Haftungen im Schadensfall (Versicherung zahlt nicht, da ein Brand in dem nicht genehmigten wohnlich ausgebauten Dachgeschoss entstanden ist und dieses Risiko der Versicherung nicht bekannt war) auch strafrechtliche Konsequenzen (fahrlässige Tötung gemäß §222 StGB).
Substanzbeschädigung durch z. B., in Ermangelung entsprechender Zeit, nicht vollumfänglich durchgeführte Bestandsaufnahmen in den Bädern der Immobilien, wodurch Silikonfugenwartungen nicht durchgeführt wurden und bei älteren Gebäuden durch die porösen Silikonfugen Wasser in die Holzböden und –decken eindringt und insofern ganze Stockwerke verloren gehen.
Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter persönlich wegen nicht durchgeführter Mieterhöhungen und/oder nicht ausgeführter Indexmieterhöhungen.
Bei allen vorgenannten Beispielen handelt es sich um aus dem Berufsalltag von Herrn Pásztor erlebte Geschehnisse und nicht um theoretische Schäden.
Für eine Vielzahl von Insolvenzverwalter führt das Team der Xcorp Immobilien GmbH mit Herrn Pásztor die kalte Zwangsverwaltung unter Anlehnung an die Zwangsverwalterverordnung durch.