Zwangsverwaltung

Für die Amtsgerichte, die für das Immobilienvermögen uns als Zwangsverwalter einsetzen, werden alle notwendigen Buchführungsunterlagen erstellt. Diese entsprechen den Anforderungen des § 15 der Zwangsverwalterverordnung. Den Gerichten kommt dabei neben der Erfahrung von Stefan Pásztor, der seit 1998 zwangsverwaltete Liegenschaften betreut, auch sein Fachwissen über Leerstandsmanagement, Verkehrswertermittlung sowie über die Bewirtschaftung von Problemimmobilien zugute. Herr Pásztor beschlagnahmt und kennt jede Immobilie persönlich, was insbesondere bei Problemimmobilien und Problemmietern unabdingbar notwendig ist und dazu führt, dass Herr Pásztor aufgrund seiner peniblen Arbeitsweise und auch seiner Durchsetzungsfähigkeit vielfach als Zwangsverwalter vorgeschlagen bzw. empfohlen wird.

Umfassende Mieterbetreuung

Insbesondere bei Mietern entstehen bei der Zwangsverwaltung ihrer vier Wände viele Unsicherheiten und teilweise auch Ängste: von uns werden Sie umfassend informiert. Häufig ist die Betreuung durch einen Zwangsverwalter sogar besser als während der davor liegenden Krisenzeit: Denn in finanzielle Not geratene Eigentümer können sich nicht um Renovierungen und Sanierungen kümmern. Wir nehmen die Nöte der Mieter entgegen und bemühen uns um schnelle Hilfe, wie zum Beispiel bei einem leeren Heizöltank, einem defekten Durchlauferhitzer oder anderen Defekten in der Wohnung.