Wer baut oder eine größere bauliche Veränderung plant, benötigt eine Baugenehmigung. Manchmal müssen die Nachbarn ihre Zustimmung geben.
Viele Käufer von Bestandsimmobilien möchten vor dem Einzug ihre neuen vier Wände sanieren und größere Veränderungen vornehmen, für die ein Architekt einen Bauantrag einreichen muss. Das kann ein Anbau, eine Terrasse oder ein Wintergarten sein. In bestimmten Fällen, oft wenn Abstandsflächen zum benachbarten Grundstück unterschritten werden, müssen die Anrainer in das Verfahren eingebunden werden und ihr Einverständnis geben.
Sie werden dann von der Behörde angeschrieben und um Billigung zu dem Vorhaben gebeten. Gibt es keinen Bebauungsplan für das Gebiet, in dem der Bauherr tätig werden möchte, werden die Nachbarn grundsätzlich um Zustimmung für das Vorhaben gebeten und von der Behörde angeschrieben.
Üblicher ist es, dass ein Bebauungsplan existiert und darin der Nachbarschutz geregelt ist. Auf Flächen, die im Plan beispielsweise als Wohngebiet bezeichnet sind, dürfen weder ohne weiteres Gewerbeflächen wie Lagerhallen oder Bürogebäude errichtet werden, noch dürfen bestehende Wohngebäude dazu umfunktioniert werden
Vier Wochen Zeit
Außerdem können Nachbarn einem Bauvorhaben widersprechen, falls sie nachweisen können, dass sie betroffen sind beziehungsweise die zuständige Behörde, in der Regel das Bauamt, gegen geltendes Recht verstößt. Hierfür haben die Betroffenen in der Regel eine vierwöchige Widerspruchsfrist. Der Bauherr kann dies nicht vermeiden.
Der Gesetzgeber räumte ihnen dieses Recht ein, weil sich je nach Nachbarschaft auch der Wert der Immobilie ändern kann: Entsteht beispielsweise auf einer unbebauten Fläche ein neues Gewerbegebiet, dann müssen die angrenzenden Hausbesitzer mit sinkenden Immobilienwerten rechnen.
Im Vorfeld an runden Tisch setzen
Bei Baumaßnahmen, deren Auswirkungen viele Bürger berühren, versuchen die Kommunen und Bauherren betroffene Nachbarn bereits im Planungsverfahren an einen Tisch zu bringen und in einem offenen Dialog (Bürgerbeteiligungsverfahren) über ihre Pläne zu diskutieren, um im Vorfeld einvernehmliche Lösungen zu finden, die alle tragen. Auf diese Weise werden spätere Streitigkeiten vermieden, die unter Umständen vor Gericht landen würden.