Die Teuerungsrate ist in Deutschland so hoch wie seit 29 Jahren nicht mehr. Ende des Jahres 2021 lag die Inflation bei über fünf Prozent. Mieter, die Indexmietverträge abgeschlossen haben, müssen mit Erhöhungen rechnen, sobald die Verbraucherpreise steigen. Womit müssen sie rechnen?
Insbesondere beim Abschluss neuer Mietverträge werden häufig Indexmietverträge verwendet. Dabei wird zumeist vereinbart, dass sich die Miete erhöht, sobald der Verbraucherpreisindex für die allgemeinen Lebenskosten über einen bestimmten Zeitraum hinweg klettert. „Man kann also sagen, dass Mieter durch diese Anhebung einen Inflationsausgleich leisten“, erläutert Immobilienexperte Stefan Pásztor, Geschäftsführer der Essener Firma Xcorp Immobilien GmbH.
In den zurückliegenden Jahren mit niedrigen Inflationsraten fielen die Mieterhöhungen bei Indexverträgen eher gering aus. Sie lagen im Bereich von etwa 1,5 Prozent im Jahr. Mit der aktuell hohen Inflation könnten nun stärkere Steigerungen der Kaltmieten anstehen. Allein zwischen Dezember 2020 und Dezember 2021 kletterte der Verbraucherpreisindex um 5,6 Punkte beziehungsweise 5,3 Prozent. Ein Ende der hohen Inflations- und Steigerungsraten ist nicht in Sicht. Zwar kann der Index theoretisch auch sinken. Dies ist allerdings in der Vergangenheit noch nicht eingetreten.
Auch höhere Energiepreise belasten Mieter
Der starke allgemeine Preisauftrieb trifft viele Mieter zur Unzeit. Denn neben der mietvertraglich vereinbarten Steigerungsrate haben sich darüber hinaus die Energiekosten für Gas, Heizöl und Benzin sowie die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhöht. Dies schlägt sich in gestiegenen Nachzahlungen für das zurückliegende Jahr 2021 sowie in höheren monatlichen Vorauszahlungen nieder.
Will ein Vermieter mit Indexvertrag die Miete auf Basis gestiegener Lebenshaltungskosten anheben, muss er seinen Mieter schriftlich mit einer Änderungs- beziehungsweise Erhöhungserklärung informieren. Seine letzte Anhebung muss mindestens ein Jahr zurückliegen. Nach der Ankündigung kann die verteuerte Miete frühestens zum übernächsten Monat in Kraft treten. In dem Schreiben muss die Vermieterin oder der Vermieter die eingetretene Änderung des Preisindexes angeben sowie die neue Höhe der künftigen monatlichen Miete.
Indexmietverträge sind sehr transparent
Ein Vorteil von Indexverträgen ist, dass die Erhebung sehr transparent ist: Der Verbraucherpreisindex wird jeden Monat vom Statistischen Bundesamt publiziert. Die Zahlen sind für alle abrufbar.
Bei Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise Anhebungen auf die örtliche Durchschnittsmiete gemäß Mietspiegel ist ein Streit zwischen Vermieter und Mieter eher vorprogrammiert, weil hier die Datenlage und die Erhöhungsbegründung komplizierter sind.